Willkommen
auf der Internetpräsenz der Karate Stilrichtung
Koshinkan
(Offizielle Stilrichtung im Deutschen Karateverband)

 


K
O S H I N K A N - K O D E X


Was ist Koshinkan:


Koshinkan ist eine seit Januar 2000 anerkannte und autonome Stilrichtung im Deutschen Karate Verband. (s. Koshinkan-Definition auf www.koshinkan.de).

Sie unterliegt natürlich den Verfahrens- und Kostenordnungen des DKV, ist aber im Lehr- und Prüfungswesen eigenständig. Auch Turniere auf Bundes- und Landesebene können durchgeführt werden.

Koshinkan - Ziele:

Eins unserer Ziele ist ein freundschaftliches und sportliches Miteinander der Vereine, deren Mitglieder und der Koshinkan-Referenten! Ein weiteres Ziel ist das Lehren von Karate, gleich welcher Stilrichtung mit einem gemeinsamen, flexiblen Prüfungsprogramm, sowie die Umsetzung von Basis-Karatetechniken in eine für jede Altersklasse effektive und gut erlernbare Selbstverteidigung. Wobei das Leistungskarate nicht in den Hintergrund geraten sollte.

Koshinkan Kyu-Rahmen-Prüfungsprogramm:

Das Kyu-Rahmen-Programm ist so konzipiert, dass es von den Trainern und Prüflingen gleich welcher Stilrichtung individuell erstellt und geprüft werden kann. Es gibt keine Vorgaben. Die Prüfung sollte allerdings den Ansprüchen des jeweiligen Kyu-Grades entsprechend gelehrt und vorgeführt werden. Die Kihon-, Kombinations- und Kumitetechniken sollten nicht in einer Vor- und Rückwärtsbewegung, sondern in einer Koshinkanform, kreisförmig in alle Richtungen ausgeführt werden. Die Koshinkanform sollte realistisch aufgebaut werden. Sie sollte auch in Bunkai mit Partner vorgeführt werden.

Koshinkan Dan-Rahmen-Prüfungsprogramm:

Es gibt kein vorgeschriebenes Dan-Prüfungsprogramm! Die Dan-Anwärter (1.-4.Dan) erarbeiten sich selbstständig ein Prüfungsprogramm. Dieses wird in schriftlicher Ausarbeitung bei einem Dan-Vorbereitungslehrgang den Prüfern (sie sollten den Lehrgang leiten) vorgelegt. Hier wird entschieden, ob das Programm so in Ordnung, dem angestrebten Dan-Grad leistungsgerecht entspricht, oder noch mal überarbeitet werden sollte. Das schriftliche Programm muss auch den Prüfern bei der Prüfung vorliegen. Bei einer Prüfung ab 5.Dan ist eine Genehmigung des Landes- und des Bundesverbandes einzuholen. Letztlich entscheidet auch der Bundesstilrichtungs-Referent nach Absprache mit dem Landesstilrichtungsreferent über die Zulassung.

Koshinkan -Aufgaben der Referenten:

Stilrichtungsreferent:


Er ist für die Verbreitung des Koshinkan im Landesverband zuständig. Er erstellt einen entsprechenden Lehrplan und setzt auch die Referenten ein. Er arbeitet eng mit den Vereinsleitern/Trainern und dem Prüfungsreferenten zusammen. Er hält Kontakt zu dem Bundesstilrichtungsreferenten.

Prüfungsreferent
:
Der Prüfungsreferent des Landes ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnungen. Er ist zuständig für die Verlängerungen und die Neuvergabe der Koshinkan-Prüfer B-/C-Lizenzen. Er arbeitet eng mit dem Stilrichtungsreferenten und den Vereinsleitern/Trainer zusammen. Er steht in Verbindung mit dem Bundesprüfungsreferenten.

Vorgaben der Stilrichtung Koshinkan :


Die Vereinsleiter/Referenten/Trainer/Prüfer sollten im Sinne und nach den Vorgaben des Koshinkan-Karate arbeiten. Die Vereine sollten sich mit der Stilrichtung identifizieren und möglichst alle Vereinsmitglieder dem Koshinkan melden. Auch wäre es wünschenswert, wenn auf der Homepage der Vereine ein klare Aussage zum Koshinkan sichtbar erscheint, außerdem sollte ein Link auf www.koshinkan.de sichtbar sein!

An- oder Ummeldungen zur Stilrichtung Koshinkan (119):

Interessenten melden sich bei den jeweiligen Koshinkan-Stilrichtungsreferenten des Landes oder des Bundes,  Adresse auf www.Koshinkan.de! Wir behalten uns vor, Vereine in unseren Reihen aufzunehmen oder abzulehnen. Es gibt keinen Aufnahmezwang durch den DKV! Ummeldungen sind jederzeit über den DKV, auch online, nach Absprache mit der Stilrichtung möglich! Bei einer Aufnahme verbandsfremder Vereine muss erst eine Vereinsanmeldung beim DKV erfolgen.

Sollte er sich für die Stilrichtung Koshinkan entscheiden, muss er in jedem Fall vorher mit den dafür zuständigen Referenten gesprochen um in die Stilrichtung aufgenommen zu werden.

Übernahme von Dan-Graden und Lizenzen:


Grundsätzlich werden alle Prüferlizenzen und Dan-Grade, die in anderen Stilrichtungen des DKV erworben und zum Zeitpunkt des Übertritts zum Koshinkan noch gültig sind, in unsere Stilrichtung übernommen. Vergabe von neuen Lizenzen bestimmt die Stilrichtung (s.Prüferordnung)!

Anerkennungen von Kyu- und Dan-Graden (1.-4.Dan) aus anderen Verbänden sind möglich. Sie sind aber nur in Absprache mit dem Landesstilrichtungsreferenten durchzuführen.

Übernahme von Dan-Graden ab 5. Dan entscheidet der Bundesstilrichtungsreferent nach Absprache mit dem DKV und dem zuständigen Landesstilrichtungsreferenten.

Stilrichtung Koshinkan im DKV, 01.November 2010


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